Recht auf (schnelles) Internet

Am 1. Juni sollte eine Verordnung beschlossen werden, die endlich das Recht auf schnelles Internet für Alle bringt. Allerdings wusste man schon im Vorfeld, dass der Termin nicht eingehalten wird. Dass es aktuell andere Themen auf der Tagesordnung gibt, ist klar. Darum werden der Digitalausschuss des Bundestages und der Bundesrat erst später darüber beraten. Aber worum geht es und was bringt das eigentlich?

Die neue Verordnung bringt erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Zunächst sind nur 10MBit/s im Download und 1,7MBit/s im Upload vorgeschrieben. Das klingt erst einmal wenig,aber die Werte sollen ständig angepasst werden. Ausserdem wird kaum ein Anbieter nur solch schwache Verbindungen legen, wenn er einmal dazu verpflichtet ist. Verpflichten kann dazu die Bundesnetzagentur, denn schliesslich besteht ein Rechtsanspruch. Das ist besonders auf dem Land interessant, wo es immer noch Gegenden ohne Breitband gibt.

Um sich etwas in den Zahlen zurecht zu finden, hier noch ein paar Vergleiche: Zum Surfen und Schreiben von Mails genügen die 10MBit/s. Videos werden allerdings ruckeln. 1GB braucht dann ca 15min im Download. Um Filme auf einer der bekannten Plattformen streamen zu können, sollten mindestens 20MBit/s anliegen. Die Zahl vevielfacht sich noch einmal, je nachdem, wie viele Personen und Computer ihr Netz im selben Haushalt mit nutzen. Auch die Nachbarn können Ihre Bandbreite beeinflussen, darum buchen Sie besser einen Vertrag, der etwas mehr bietet, als nur das Nötigste.

Maik Sandmüller, Fachinformatiker und Sachverständiger für Datenschutz

Dieser Beitrag gehört zur Kolumne „Computerprobleme“, die regelmässig im Unstrut-Echo erscheint.

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Beitrag bei Spiegel Online vom 04.05.2022

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