Bei Ebay vertippt? Sofort klarstellen!

Wer sich bei Ebay vertippt muss das sofort klarstellen – das gilt auch für andere Plattformen, wie Kleinanzeigen oder Shpock. Das hat jetzt das Landgericht in Köln anhand von folgendem Fall festgestellt: Eine Dame hatte ein Designersofa im Wert von 7.000,00€ versehentlich für 700,00€ eingestellt. Die fehlende Null war ihr nicht aufgefallen, dafür aber einem Schnäppchenjäger. Dieser kaufte das Sofa sofort und zahlte gleich per PayPal.

Da wurde der Frau ihr Fehler klar und sie zahlte sofort das Geld zurück. Dem Käufer teilte sie mit, dass der Verkauf nicht möglich wäre, weil sie in den USA lebt. Zusätzlich brach sie den Verkauf bei Ebay ab und meldete das Sofa als „nicht mehr vorrätig oder beschädigt“. Das wollte sich der Schnäppchenjäger nicht gefallen lassen und klagte auf 6.300,00€ Schadensersatz. Am 28.08.2023 hat er in Köln Recht bekommen. Interessant ist dabei die Begründung:

Die Verkäuferin hätte ihm nur gleich schreiben müssen, dass sie sich vertippt hat. Solche Fehler sind ganz klar ein Irrtum, müssen aber klargestellt werden, sobald es auffällt. Die Frau hat den Fehler gemacht, erst 2 andere Gründe vorzuschieben, obwohl sie schon vom Tippfehler wusste. Haben Sie sich also mal bei Ebay & Co vertippt: Seien Sie einfach ehrlich und gestehen sie den Fehler. Dazu haben Sie durch das Urteil ein gutes Recht, denn natürlich darf man sich irren.

IT-Sicherheit

Maik Sandmüller, Fachinformatiker und Sachverständiger für Datenschutz

Dieser Beitrag gehört zur Kolumne „Computerprobleme“, die regelmässig im Unstrut-Echo erscheint.

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