Mussten Sie im letzten Jahr auch so viel mehr als sonst für eine warme Wohnung ausgeben? Dann können Sie sich jetzt schnell und relativ einfach einen Teil der Heizkosten erstatten lassen. Die Digitalisierung nervt zwar an vielen Stellen, aber hier wurde mal etwas wirklich Nützliches geschaffen. Einige Bundesländer kochen wieder ihren eigenen Brei, aber die meisten konnten sich auf eine Plattform einigen. Unter der Federführung der Stadt Hamburg stellen 13 Bundesländer seit 4. Mai 2023 ein einheitliches Formular zur Verfügung. Also egal ob Thüringen oder Sachsen-Anhalt, die Leser des Unstrut-Echos finden das Formular auf der selben Seite.
Geben Sie im Browser folgende Adresse ein: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ und schon sind Sie da. Dieser Rechner ermittelt für Sie, wie viel Ihnen erstattet werden kann. Zusätzlich sollten Sie sich aber noch folgende Dokumente zurecht legen: Rechnungen und Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug) für die Heizmittel, der Feuerstättenbescheid (vom Schornsteinfeger), ein Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass) und Ihre Steuer-ID.
Sollten Sie im Jahr 2022 also mehr als das Doppelte vom Normalpreis bezahlt haben, bekommen Sie den Überschuss erstattet, sofern das mindestens 100 Euro sind. Die entsprechenden Normalpreise stehen auch auf der Seite, zum Beispiel 0,72€ für 1l Heizöl. Haben Sie also mehr als 1,42€ (das Doppelte!) bezahlt, können Sie sich Ihre Heizkosten erstatten lassen. Tun Sie das also einfach, schnell und digital, denn der Topf ist nicht unendlich groß!
Maik Sandmüller, Fachinformatiker und Sachverständiger für Datenschutz
Dieser Beitrag gehört zur Kolumne „Computerprobleme“, die regelmässig im Unstrut-Echo erscheint.