Das Landgericht Köln hat am 15.05.2025 entschieden, dass mehrere Netflix Preiserhöhungen unwirksam sind. Konkret geht es um 3 Erhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022. In deren Folge hatten sich die Preise von 11,99€ bis auf 17,99€ erhöht. Dabei hat sich das Landgericht nicht an der Preiserhöhung an sich, sondern an der Art und Weise der Zustimmung gestört. Zurückgefordert können allerdings nur die Erhöhungen seit 2019 werden. Die vorherigen sind leider verjährt.
Die Nutzer wurden auf die Preiserhöhungen lediglich in einem sogenannten „Pop-Up“-Fenster hingewiesen. Es gab dabei nur die Möglichkeit auf „Zustimmen“ zu klicken oder das Abonement herunterzustufen. Ein wirklich verhandelbares Angebot hatte es nicht gegeben. Das Ganze wirkte lediglich wie eine Information für eine bereits beschlossene Sache. Eine Klausel in den AGB des Streaminganbieters erlaubt es zwar, die Preise einseitig anzupassen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam, urteilt das Landgericht, denn sie benachteilige die Nutzer unangemessen. Im Ganzen sollte das Urteil auch andere digitale Anbieter dazu bewegen, ihre Vertragsprozesse transparenter und rechtssicherer zu gestalten.
Um Das Geld ab 2019 zurück zu bekommen, sollten Sie, als betroffene Person ein Schreiben aufsetzen, in dem Sie die zu viel gezahlten Kosten richtig ausgerechnet haben. Also ab Start der Erhöhung bis zum Tag, an dem Sie das Geld zurückverlangen möchten. Setzen Sie Netflix für die Rückzahlung eine Frist von 14 Tagen und schicken Sie es an „info@members.netflix.com“ oder postalisch an Netflix International B.V., Karperstraat 8-10, 1075 KZ Amsterdam, Niederlande. Beim Postversand wählen Sie bestenfalls ein Einschreiben mit Rückschein. Der Kläger hat dadurch, dass die Netflix Preiserhöhungen unwirksam waren, übrigens 191,60€ zurückbekommen. Jetzt sind Sie dran!