Recht auf Reparatur
Ab dem 1. August 2026 soll auch in Deutschland das Recht auf Reparatur gelten. Das ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll vom Bundestag am 31. Juli 2026 beschlossen werden. Dazu hier die wichtigsten Informationen: Betroffen sind aktuell u.a. folgende Geräte: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicher, Mobiltelefone, Tablets, schnurlose Telefone, E-Roller … Weiterlesen